Rechtsprechung
FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Herabsetzung der Altergrenze in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Art. 1 Nr. 11 des Steueränderungsgesetzes 2007 ist verfassungsgemäß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Herabsetzung der Altersgrenze in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Aufhebung des Kindergeldbezuges wegen des Erreichens der Altersgrenze von 25 Jahren durch das Kind
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das Steueränderungsgesetz 2007
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das Steueränderungsgesetz 2007
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Altersgrenze für Kindergeld durfte herabgesetzt werden
Verfahrensgang
- FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
- BFH - III R 27/09 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1475
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 101/08
Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung auf 25 Jahre als …
Auszug aus FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
Ferner hielten zwei neue Bundesländer (Sachsen und Thüringen) am Modell der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einer zwölfjährigen Schulzeit fest und führten ein dreizehntes Schuljahr nie ein (vgl. Urteil des niedersächsischen Finanzgericht vom 18. November 2008 15 K 101/08, [...]).Zudem steht die Entscheidung über die Aufnahme eines Studiums dem volljährigen Kind zu und nicht den Eltern, so dass ein dispositionsbezogenes Vertrauen der Eltern als Kindergeldberechtigten in diesem Fall nicht begründet werden kann (ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 18. November 2008 15 K 101/08, [...]).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung BVerfG z.B. Urteil vom 23. November 1999, BVerfGE 101, 239). - BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß
Auszug aus FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage (vorliegend die Vollendung des 24., 25. und 26. Lebensjahres des Kindes im Jahr 2006) einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2007 1 BvR 2204/00, [...]). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, können Grundrechte berühren, wobei in die erforderliche grundrechtliche Bewertung die Grundsätze des Vertrauensschutzes einfließen (BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200). - BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
Auszug aus FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
Ungleichheiten, die durch Stichtagslösungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 75, 78).
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09
Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze
Zur Frage, ob der Gesetzgeber die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug generell wie auch hinsichtlich der betreffenden Übergangsvorschrift in verfassungskonformer Weise normiert hat, haben bereits mehrere Finanzgerichte entschieden, und zwar in dem Sinne einheitlich, dass bislang alle Gerichte die von der Klägerin bejahte Verfassungswidrigkeit verneint haben (FG Düsseldorf, Urteile vom 11. September 2009 3 K 480/09 Kg, EFG 2010, 153 - Revision anhängig unter Az. III R 68/09 - und vom 17. Februar 2009 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 761 - Revision anhängig unter Az. III R 30/09 -, FG München, Urteile vom 17. Juni 2009 1 K 3887/08, EFG 2009, 1755 - Revision anhängig unter Az. III R 50/09 -, vom 22. April 2009 9 K 3729/08, EFG 2009, 1842 - Revision anhängig unter Az. III R 35/09 - und vom 17. Februar 2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837, 12 K 1462/08, EFG 2009, 1475 - Revisionen anhängig unter III R 17/09 und III R 27/09 -, Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. November 2008 15 K 101/08, EFG 2009, 359 - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2009 III B 271/08, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 83/09 als Revisionsverfahren fortgeführt). - FG München, 17.06.2009 - 1 K 3887/08
Kinderfreibetrag: Herabsetzung der Altersgrenze verfassungsgemäß
Eine solche findet sich in den Entscheidungsgründen der Entscheidungen des 12. Senats des Finanzgerichts München vom 17. Februar 2009 (12 K 1462/08 und 12 K 1075/08, [...]), denen sich der erkennende Senat anschließt und auf die er verweist.